Können sich Mormonen scheiden lassen, wenn sie in einem Tempel geheiratet haben?
Die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (LDS) hat strenge Regeln in Bezug auf Scheidung und Ehe. Wenn ein Paar in einem Tempel geheiratet hat, wird von ihnen erwartet, dass sie lebenslang verheiratet bleiben. Es gibt jedoch bestimmte Umstände, unter denen eine Tempelehe aufgelöst werden kann.
Gründe für die Scheidung
Die HLT-Kirche erkennt bestimmte an Gründe für die Scheidung , einschließlich Ehebruch, Verlassenwerden, Missbrauch und andere schwerwiegende Übertretungen. Wenn ein Ehepaar nachweisen kann, dass einer dieser Gründe vorliegt, kann es bei der Kirche eine Tempelscheidung beantragen.
Scheidungsprozess
Das Verfahren zur Erlangung einer Tempelscheidung ist langwierig und komplex. Beide Parteien müssen vor ihrem örtlichen Bischof und Pfahlpräsidenten erscheinen, der dann der Ersten Präsidentschaft eine Empfehlung unterbreitet. Wenn die Erste Präsidentschaft die Scheidung genehmigt, wird dem Ehepaar eine Scheidungsurkunde für den Tempel ausgestellt.
Folgen der Scheidung
Obwohl eine Tempelscheidung unter bestimmten Umständen möglich ist, wird davon abgeraten. Eine Scheidung wird als schwere Übertretung angesehen und kann zum Ausschluss aus der Kirche führen. Denjenigen, die geschieden wurden, können bestimmte Privilegien verweigert werden, wie z. B. die Möglichkeit, den Tempel zu besuchen.
Abschluss
Eine Tempelscheidung ist unter bestimmten Umständen möglich, aber die HLT-Kirche rät davon ab. Diejenigen, die eine Tempelscheidung erwägen, sollten mit ihrem Bischof und Pfahlpräsidenten vor Ort sprechen, um mehr über das Verfahren und die möglichen Folgen zu erfahren.
Mitglieder von Die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage kann sich scheiden lassen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie es waren standesamtlich geheiratet oder in einem Tempel.
Wenn das Paar nur standesamtlich geheiratet hat, muss es sich nach den Gesetzen oder Gebräuchen, unter denen es lebt, scheiden lassen.
Wenn eine Eheschließung im Tempel oder eine Siegelung im Tempel stattgefunden hat, muss das Paar trotzdem legal geschieden werden. Sie müssen jedoch auch ihre Tempelehe/Siegelung annullieren lassen.
Wir erklären, was a Annullierung der Tempelehe/Siegelung mit sich bringt und wie man einen bekommt.
Die Annullierung der Tempelsiegelung unterscheidet sich von der Scheidung
Obwohl die Siegelung im Tempel bedeutet, für Zeit und alle Ewigkeit verheiratet zu sein, leben wir in einer Zeit, in der Scheidung weit verbreitet ist. Menschen heiraten, lassen sich scheiden und heiraten wieder.
Dabei möchten viele Menschen, die sich scheiden lassen, nicht mehr für alle Ewigkeit mit ihrem Ex-Ehepartner zusammen sein. Die meisten, die wieder heiraten, möchten im nächsten Leben mit ihrem neuen Ehepartner zusammen sein, anstatt mit ihrem früheren Ehepartner, an den sie noch gesiegelt sind.
Paare der Heiligen der Letzten Tage (HLT) heiraten für Zeit und Ewigkeit. Eine legale Scheidung beeinflusst, ändert oder hebt eine Tempelehe/Siegelung in keiner Weise auf. Nur eine Absage macht den Ewigkeitsteil der Vereinigung zumindest auf dem Papier zunichte. Es muss bei der beantragt werden Erste Präsidentschaft der Kirche . Es gibt ein Verfahren, das befolgt werden muss, um dies zu erreichen.
Die Annullierung der Tempelsiegelung folgt einer legalen Scheidung
Im Allgemeinen muss sich ein Paar rechtlich scheiden lassen, bevor es die Annullierung seiner Eheschließung/Siegelung im Tempel beantragt. Allerdings können die Verfahren und Gesetze der Kirche in einigen Ländern anders sein.
Mormonen die nicht in einem Tempel geheiratet/gesiegelt wurden, sondern nur standesamtlich geheiratet haben, müssen keine Aufhebung der Tempelsiegelung beantragen, da keine Siegelung existiert.
Das Geschlecht wirkt sich auf die Annullierung und eine neue Ehe/Siegelung aus
Je nach Geschlecht gibt es einen Unterschied, wie frühere Ehen/Siegelungen gehandhabt werden. Ein Mann muss keine frühere Eheschließung/Siegelung mit einer früheren Ehefrau annullieren lassen. Er kann ohne dieses Verfahrenshindernis in einem Tempel für Zeit und Ewigkeit an eine neue Frau gesiegelt werden.
Eine Frau muss jede frühere Eheschließung/Siegelung annullieren lassen, bevor sie im Tempel mit einem anderen Mann verheiratet und gesiegelt werden kann.
Anstatt eine Tempelehe/Siegelung aufzuheben, wenn sich ein Paar rechtmäßig scheiden lässt, wird sie daher angestrebt, wenn die Frau eine neue Tempelehe/Siegelung beantragt.
Diese Ungleichheit erklärt, warum den HLT-Gläubigen manchmal vorgeworfen wird, immer noch zu praktizieren Polygamie . HLT-Mitglieder können jedoch nur einen lebenden, rechtmäßigen Ehepartner haben, während sie auf der Erde sind.
Formale Stornierungen sind oft nicht notwendig
Wenn sich ein Paar legal scheiden lässt, wird die Tempelehe/Siegelung effektiv annulliert, weil das Paar nicht mehr zusammen ist und es auch nicht sein möchte.
Ewige Ehen sind nur dann ewig, wenn beide Parteien verheiratet bleiben und rechtschaffen genug sind, um die höchste Stufe des Himmlischen Königreichs zu erreichen. Wir wissen, dass sich nur wenige qualifizieren werden.
Eine förmliche Annullierung ist nicht erforderlich, es sei denn, eine frühere Ehefrau möchte an einen neuen Ehepartner gesiegelt werden und ist würdig, gesiegelt zu werden.
Warum Sie auf eine Stornierung warten müssen
Die Verordnung zur Eheschließung/Siegelung im Tempel ist heilig und enthält viele Verheißungen und Segnungen für diejenigen, die diesen Bund schließen und halten. Aus diesem Bund können immer noch geistige Segnungen hervorgehen, selbst wenn die Ehe mit einer legalen Scheidung geendet hat.
In den meisten Fällen wird eine Aufhebung der Siegelung im Tempel höchstwahrscheinlich nicht genehmigt, bis eine Frau bereit ist, an einen anderen Mann gesiegelt zu werden. Auf diese Weise behält eine Frau die verheißenen Segnungen des Siegelungsbundes, bis eine neue Siegelung vollzogen wird. Sie verliert keinen Segen.
So erhalten Sie eine Aufhebung der Tempelehe/Siegelung
Die Richtlinien und Verfahren der Kirche regeln, wie eine Eheschließung/Siegelung im Tempel erlangt wird. Richtlinien und Verfahren können sich ändern und werden es oft tun.
Unabhängig von kürzlich vorgenommenen Änderungen beginnt der Prozess damit, dass Sie zu Ihrem Bischof gehen und die Aufhebung beantragen.
aktualisiert vonChrista Koch.