Der Bundesrat verlängert und verschärft die Corona-Massnahmen. Grund ist die mutierte Virusvariante aus Grossbritannien. Da diese ansteckender ist als die bekannte Version droht der Schweiz ein erneuter Anstieg der Fallzahlen. Ab 18. Januar gilt:
- Einkaufsläden und Märkte müssen schliessen. Ausnahme sind Geschäfte mit Güter des täglichen Bedarfs an. Waren abholen ist erlaubt. Läden, Tankstellen und Kioske dürfen neu auch wieder nach 19 Uhr sowie sonntags offen haben.
- Private und treffen im öffentlichen Raum sind auf fünf Personen begrenzt (Kinder inklusive).
- Homeoffice: Zu Hause arbeiten ist Pflicht, wenn «mit verhältnismässigem Aufwand» möglich. Es gibt keinen Anspruch auf Auslagenentschädigungen.
- Restaurants sowie Kultur-Sport- und Freizeitanlagen bleiben weiterhin bis Ende Februar geschlossen.
- Verschärfte Maskenpflicht: Wo nicht im Homeoffice gearbeitet werden kann, muss zwingend Maske getragen werden, wenn sich mehr als eine Person in einem Raum aufhält
- Besonders gefährdete Personen werden zusätzlich geschützt: Sie haben das Recht auf Homeoffice oder eine Beurlaubung.
Härtefall-Verordnung wird gelockert
Gleichzeitig lockert der Bundesrat die Bedingungen für finanzielle Hilfen für Härtefälle. Als solche gelten alle, die mindestens 40 Tage auf behördliche Anordnung schliessen mussten – ein Beweis des Umsatzrückgangs ist nicht mehr nötig.
Zudem erhöht der Bundesrat die Obergrenzen für À-fonds-perdu-Beiträge: Sie werden auf 20 Prozent des Umsatzes – maximal 750’000 Franken pro Unternehmen – erhöht.
Mehr Informationen finden Sie auf der Website des SECO
oder auf der Website des Kantons Graubünden
